© LWB/Dirk Zimmermann
Begleitpersonen
Vielleicht möchten Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin, Ihre Kinder oder FreundInnen Sie zur Vollversammlung begleiten. Es versteht sich von selbst, dass die Begleitpersonen für ihre Kosten selbst aufkommen und die nötigen Schritte für (falls nötig) Visa unternehmen. Ihre Teilnahme an den Sitzungen der Vollversammlung ist nicht vorgesehen. Sie können aber an den Gottesdiensten teilnehmen.
Begleitpersonen sind für ihre Reisevorkehrungen selbst verantwortlich. Falls Sie wünschen, Ihre Reise zusammen mit der Person, die Sie begleiten, zu planen, können Sie das zuständige Reisebüro in Stuttgart um Hilfe bitten. Die so gebuchte Reise ist vor der Ausgabe des Flugtickets zu begleichen.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass kein Kinderprogramm geplant ist und die Eltern die Verantwortung für Ihre Kinder selbst tragen.