© LWB/Dirk Zimmermann
BesucherInnen
BesucherInnen können ständig oder zeitweise an der Vollversammlung teilnehmen. Normalerweise handelt es sich bei diesen Personen um individuelle Mitglieder einer Mitgliedskirche, deren Bestätigung vorzuweisen ist.
BesucherInnen haben ein Recht, an den Sitzungen der Vollversammlung teilzunehmen und die Publikationen zu erhalten. Sie müssen für alle Ausgaben, die ihnen durch ihre Teilnahme an der Vollversammlung entstehen (Reisekosten, Visum falls notwendig, Unterkunft und Verpflegung, Anmeldegebühr, usw.), selbst aufkommen.
Wir erinnern daran, dass BesucherInnen ihre Reisevorkehrungen selbst zu treffen haben.
Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an das Vollversammlungsbüro in Genf.