© LWB/Dirk Zimmermann
Alle TeilnehmerInnen
Abend der Begegnung
Bei einem gemeinsamen Abend der Begegnung am Samstag, 24. Juli 2010, sollen Delegierte, Gäste und Kirchengemeinden aus Württemberg die Möglichkeit haben, sich zu treffen und auszutauschen.
Änderungen ihrer Postadresse
Für die Zeit vor der Vollversammlung bitten wir Sie, alle Änderungen ihrer Postadresse schnellstmöglich dem Vollversammlungsbüro in Genf mitzuteilen.
Anmeldung & Gebühren
Sobald sie im Hotel eingecheckt haben, sind alle Teilnehmenden verpflichtet, sich offiziell bei der Vollversammlung anzumelden.
Begleitpersonen
Vielleicht möchten Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin, Ihre Kinder oder FreundInnen Sie zur Vollversammlung begleiten.
BesucherInnen
BesucherInnen können ständig oder zeitweise an der Vollversammlung teilnehmen. Normalerweise handelt es sich bei diesen Personen um individuelle Mitglieder einer Mitgliedskirche, deren Bestätigung vorzuweisen ist.
Freiwillige HelferInnen
Um Teilnehmende zu begrüssen und um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen und die Arbeit der Vollversammlung zu erleichtern werden etwa 400 freiwillige HelferInnen benötigt.
Gottesdienstleben
Die drei Hauptgottesdienste der Vollversammlung finden in der Stuttgarter Stiftskirche, der Hauptkirche der württembergischen Landeskirche, statt.
Kontaktpersonen in Stuttgart
Stand für Information zur Vollversammlung, Anreise & Hotel, Visum & Reise
Ort der Vollversammlung
Die Elfte LWB-Vollversammlung wird im „Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle“ (KKL) stattfinden.
Reiseinformationen
Die Vollversammlung wird mit dem Eröffnungsgottesdienst am 20. Juli 2010 um 15 Uhr beginnen. Sie endet nach dem Schlussgottesdienst am 27. Juli 2010 um 18 Uhr.
Sprachen
Die Vollversammlung verwendet die vier Arbeitssprachen des LWB (Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch).
Stornierungen
Bitte teilen Sie dem Vollversammlungsbüro in Genf umgehend etwaige Stornierungen oder Änderungen mit.
Unterkunft
Die Vollversammlungsteilnehmenden sind in einem der ausgewählten Hotels untergebracht.
Visum
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Pass mindestens sechs Monate über Ihren Rückreisetermin nach der Vollversammlung hinaus gültig ist.